Beitragsordnung
Beitragsordnung
Beitragsordnung
Fassung vom 28. Mai 2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Beitragsordnung bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten in Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§1 Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 7 der Satzung in der Fassung vom 10.11.2006.
§2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§3 Beschlussfassung und Bekanntgabe
Der Hauptausschuss hat daher in seiner Sitzung am 28.05.2025 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung wird gem. § 7 der Satzung in den Vereinsmedien des Schwimmvereins Ludwigsburg 08 e.V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§4 Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Hauptausschuss beschlossen und gilt bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst der Hauptausschuss keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
Arbeitslose, Kinder, Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Studenten und Rentner erhalten einen ermäßigten Jahresbeitrag.
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Ein oder mehrere Anträge einer Person sind möglich für den Jahresbeitrag, anfallende Sportbeiträge und die Anzahl der zu leistenden Helferstunden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Alle Mitglieder sind verpflichtet bis zum 31.12. des Vorjahres nachzuweisen, dass die Vergünstigung weiter besteht. Ohne entsprechenden Nachweis kann der normale Erwachsenenbeitrag eingezogen werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahrs unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Jahres zulässig (letzter Termin: 15.11.)
Alle Beiträge des Vereins werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Anlage A: Beiträge in der Übersicht
Aufnahmegebühren
Einzelmitgliedschaft (Erwachsener, Ermäßigt, Kind): 20,00 €
Familienmitgliedschaft (Zwei Kinder, Drei oder mehr Kinder, Familie 1 / 2): 30,00 €
Jahresbeiträge
Erwachsener: 140,00 €
Ermäßigt (Ehepartner, Rentner, Arbeitsloser, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Schüler / Student / Auszubildender über 18 Jahre): 110,00 €
Kind (unter 18 Jahren): 75,00 €
Zwei Kinder (Geschwister unter 18 Jahren): 140,00 €
Drei oder mehr Kinder (drei oder mehr Geschwister unter 18 Jahren): 195,00 €
Familie 1 (ein Erwachsener und alle Kinder unter 18 Jahren): 220,00 €
Familie 2 (zwei Erwachsene und alle Kinder unter 18 Jahren): 330,00 €
Bearbeitungsgebühren
Rücklastschrift und Banküberweisung (nicht bei Kursen): 5,00 €
Kursgebühren
Die Kursgebühren für den Aquafit-Campus, Inklusions-Campus, Schwimm-Campus und Schwimm-Campus KIDS werden mit dem jeweiligen Kursangebot bekanntgegeben.
Sportbeiträge
Die Sportbeiträge für die Teilnahme an regelmäßigen Trainingsangeboten des Vereins und der Abteilungen werden mit dem jeweiligen Trainingsangebot bekanntgegeben, nachdem diese durch den Hauptausschuss beschlossen wurden.
Helferstunden
Jedes am Stichtag volljährige Mitglied ist verpflichtet im Laufe des Kalenderjahres 3 (drei) Helferstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde wird zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Ersatzzahlung in Höhe von 10 € eingezogen.
Ein Mitglied kann schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären dass es anstelle der Helferstunden die Ersatzzahlung leisten will. Die Zahlung ist dann unverzüglich nach Eingang der Erklärung fällig.
Eine Helferstunde umfasst 60 Minuten.
Als Nachweis für geleistete Stunden dienen entsprechende Anmeldungen zu Arbeitsstunden über die vereinseigene APP, wenn diese durch eine beauftrage Person als durchgeführt bestätigt wurden.
Schwerbehinderte Mitglieder und Personen die am Stichtag das 67. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Helferstunden sowie der Ersatzzahlung befreit.
Als Stichtag für die Bestimmung der Volljährigkeit und der Befreiung gilt der 1. Januar des entsprechenden Kalenderjahres.
Fassung vom 28. Mai 2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Beitragsordnung bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten in Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§1 Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 7 der Satzung in der Fassung vom 10.11.2006.
§2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§3 Beschlussfassung und Bekanntgabe
Der Hauptausschuss hat daher in seiner Sitzung am 28.05.2025 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung wird gem. § 7 der Satzung in den Vereinsmedien des Schwimmvereins Ludwigsburg 08 e.V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§4 Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Hauptausschuss beschlossen und gilt bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst der Hauptausschuss keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
Arbeitslose, Kinder, Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Studenten und Rentner erhalten einen ermäßigten Jahresbeitrag.
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Ein oder mehrere Anträge einer Person sind möglich für den Jahresbeitrag, anfallende Sportbeiträge und die Anzahl der zu leistenden Helferstunden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Alle Mitglieder sind verpflichtet bis zum 31.12. des Vorjahres nachzuweisen, dass die Vergünstigung weiter besteht. Ohne entsprechenden Nachweis kann der normale Erwachsenenbeitrag eingezogen werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahrs unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Jahres zulässig (letzter Termin: 15.11.)
Alle Beiträge des Vereins werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Anlage A: Beiträge in der Übersicht
Aufnahmegebühren
Einzelmitgliedschaft (Erwachsener, Ermäßigt, Kind): 20,00 €
Familienmitgliedschaft (Zwei Kinder, Drei oder mehr Kinder, Familie 1 / 2): 30,00 €
Jahresbeiträge
Erwachsener: 140,00 €
Ermäßigt (Ehepartner, Rentner, Arbeitsloser, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Schüler / Student / Auszubildender über 18 Jahre): 110,00 €
Kind (unter 18 Jahren): 75,00 €
Zwei Kinder (Geschwister unter 18 Jahren): 140,00 €
Drei oder mehr Kinder (drei oder mehr Geschwister unter 18 Jahren): 195,00 €
Familie 1 (ein Erwachsener und alle Kinder unter 18 Jahren): 220,00 €
Familie 2 (zwei Erwachsene und alle Kinder unter 18 Jahren): 330,00 €
Bearbeitungsgebühren
Rücklastschrift und Banküberweisung (nicht bei Kursen): 5,00 €
Kursgebühren
Die Kursgebühren für den Aquafit-Campus, Inklusions-Campus, Schwimm-Campus und Schwimm-Campus KIDS werden mit dem jeweiligen Kursangebot bekanntgegeben.
Sportbeiträge
Die Sportbeiträge für die Teilnahme an regelmäßigen Trainingsangeboten des Vereins und der Abteilungen werden mit dem jeweiligen Trainingsangebot bekanntgegeben, nachdem diese durch den Hauptausschuss beschlossen wurden.
Helferstunden
Jedes am Stichtag volljährige Mitglied ist verpflichtet im Laufe des Kalenderjahres 3 (drei) Helferstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde wird zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Ersatzzahlung in Höhe von 10 € eingezogen.
Ein Mitglied kann schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären dass es anstelle der Helferstunden die Ersatzzahlung leisten will. Die Zahlung ist dann unverzüglich nach Eingang der Erklärung fällig.
Eine Helferstunde umfasst 60 Minuten.
Als Nachweis für geleistete Stunden dienen entsprechende Anmeldungen zu Arbeitsstunden über die vereinseigene APP, wenn diese durch eine beauftrage Person als durchgeführt bestätigt wurden.
Schwerbehinderte Mitglieder und Personen die am Stichtag das 67. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Helferstunden sowie der Ersatzzahlung befreit.
Als Stichtag für die Bestimmung der Volljährigkeit und der Befreiung gilt der 1. Januar des entsprechenden Kalenderjahres.
Fassung vom 28. Mai 2025
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Beitragsordnung bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten in Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§1 Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 7 der Satzung in der Fassung vom 10.11.2006.
§2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§3 Beschlussfassung und Bekanntgabe
Der Hauptausschuss hat daher in seiner Sitzung am 28.05.2025 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung wird gem. § 7 der Satzung in den Vereinsmedien des Schwimmvereins Ludwigsburg 08 e.V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§4 Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Hauptausschuss beschlossen und gilt bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst der Hauptausschuss keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
Arbeitslose, Kinder, Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Studenten und Rentner erhalten einen ermäßigten Jahresbeitrag.
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Ein oder mehrere Anträge einer Person sind möglich für den Jahresbeitrag, anfallende Sportbeiträge und die Anzahl der zu leistenden Helferstunden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Alle Mitglieder sind verpflichtet bis zum 31.12. des Vorjahres nachzuweisen, dass die Vergünstigung weiter besteht. Ohne entsprechenden Nachweis kann der normale Erwachsenenbeitrag eingezogen werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahrs unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Jahres zulässig (letzter Termin: 15.11.)
Alle Beiträge des Vereins werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Anlage A: Beiträge in der Übersicht
Aufnahmegebühren
Einzelmitgliedschaft (Erwachsener, Ermäßigt, Kind): 20,00 €
Familienmitgliedschaft (Zwei Kinder, Drei oder mehr Kinder, Familie 1 / 2): 30,00 €
Jahresbeiträge
Erwachsener: 140,00 €
Ermäßigt (Ehepartner, Rentner, Arbeitsloser, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Schüler / Student / Auszubildender über 18 Jahre): 110,00 €
Kind (unter 18 Jahren): 75,00 €
Zwei Kinder (Geschwister unter 18 Jahren): 140,00 €
Drei oder mehr Kinder (drei oder mehr Geschwister unter 18 Jahren): 195,00 €
Familie 1 (ein Erwachsener und alle Kinder unter 18 Jahren): 220,00 €
Familie 2 (zwei Erwachsene und alle Kinder unter 18 Jahren): 330,00 €
Bearbeitungsgebühren
Rücklastschrift und Banküberweisung (nicht bei Kursen): 5,00 €
Kursgebühren
Die Kursgebühren für den Aquafit-Campus, Inklusions-Campus, Schwimm-Campus und Schwimm-Campus KIDS werden mit dem jeweiligen Kursangebot bekanntgegeben.
Sportbeiträge
Die Sportbeiträge für die Teilnahme an regelmäßigen Trainingsangeboten des Vereins und der Abteilungen werden mit dem jeweiligen Trainingsangebot bekanntgegeben, nachdem diese durch den Hauptausschuss beschlossen wurden.
Helferstunden
Jedes am Stichtag volljährige Mitglied ist verpflichtet im Laufe des Kalenderjahres 3 (drei) Helferstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde wird zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Ersatzzahlung in Höhe von 10 € eingezogen.
Ein Mitglied kann schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären dass es anstelle der Helferstunden die Ersatzzahlung leisten will. Die Zahlung ist dann unverzüglich nach Eingang der Erklärung fällig.
Eine Helferstunde umfasst 60 Minuten.
Als Nachweis für geleistete Stunden dienen entsprechende Anmeldungen zu Arbeitsstunden über die vereinseigene APP, wenn diese durch eine beauftrage Person als durchgeführt bestätigt wurden.
Schwerbehinderte Mitglieder und Personen die am Stichtag das 67. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Helferstunden sowie der Ersatzzahlung befreit.
Als Stichtag für die Bestimmung der Volljährigkeit und der Befreiung gilt der 1. Januar des entsprechenden Kalenderjahres.